Das Schutzkonzept beschreibt, welche Vorgaben Betriebe im After-Sales-Bereich erfüllen müssen, die gemäss COVID-19-Verordnung 2 ihre Tätigkeit wiederaufnehmen oder fortsetzen können. Die Vorgaben richten sich an die Betreiber von Einrichtungen und Organisatoren von Veranstaltungen und an die Arbeitgeber. Sie dienen der Festlegung von betriebsinternen Schutzmassnahmen, die unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden umgesetzt werden müssen.
Wir halten alle Regeln ein, kommen Sie vorbei.
Wir vermissen euch, doch ab Montag, 11.05.2020 gilt das neue Schutzkonzept und wir dürfen euch endlich wieder persönlich betreuen und beraten.
Dafür haben wir ein mehrseitiges Schutzkonzept aufstellen müssen. Doch nun stehen wir in den Startlöchern und können es kaum erwarten euch wieder in unseren Räumlichkeiten begrüssen zu dürfen.
Anbei eine kurze Anleitung mit den wichtigsten Punkten aus dem Schutzkonzept.
Um dich bestens betreuen zu können und die Einhaltung der Regeln optimal einhalten zu können, ist Planung ganz wichtig, daher wäre es toll, sofern möglich vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Termin vereinbaren
Abstandsregel:
In Puncto Abstand, halten wir es wie die meisten Autos die wird verkaufen und schalten serienmässig den Abstandsregeltempomat ein. Wir versuchen somit immer den Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten
Weitere Punkte:
In unseren Räumlichkeiten finden sich überall Wasch oder Desinfektionsstationen für unsere Kunden. Sollte der Abstand einmal geringer als 2 Meter sein, gilt Maskenpflicht und wir schützen dich und uns zusätzliche mit Plexiglasscheiben. Alle Kundengegenstände werden in unserem Betrieb mit Handschuhen bedient und nach der Behandlung desinfiziert.
Zonen sind klar markiert | Bewegungszonen, Arbeitszonen und Wartezonen sind voneinander getrennt. Abstand ist durch Bodenmarkierungen oder mit Absperrband sichergestellt. Gegebenenfalls Einbahnregelung an Ein- und Ausgängen einrichten. |
Wo nötig, Trennscheiben oder abgehängte Folien als „Spuckschutz“ anbringen. | |
Zündschlüsselübergabe durch Mitarbeiter mit Handschuhen. | |
Distanz von 2 Metern zwischen der Kundschaft gewährleisten | Wartezonen im Freien sind eingerichtet |
Es gilt Maskenpflicht bei: NICHTEINHALTUNG von Mindestabstand 2m z.B. bei Probefahrten oder einem Diagnosegespräche mit Kunden durch unsere Mitarbeiter | Mitarbeiter und Kunde sollten, wenn möglich nicht gleichzeitig im Fahrzeuginnenraum Platz nehmen. Wenn unumgänglich tragen alle Fahrzeuginsassen Hygienemasken. Masken für Kunden liegen im Kundenbereich zur Verfügung. |
Wir freuen uns auf euren Besuch und sollten noch Fragen offen sein, stehen wir gerne zu Verfügung.
Dein Auto Kunz Team
Tel: +41 56 622 13 43
oder
Mail: info@autokunz.ch
PS: wir sind noch immer am selben Ort, hier zur Erinnerung:
Kundenberatung und Hauptsitz:
Bremgarterstrasse 75
CH-5610 Wohlen (AG)