Nein. Der Bund schreibt vor, dass gemäss Bestimmungen der Wettbewerbskommission die Garantie nicht verfällt, wenn ein Endverbraucher sein Kraftfahrzeug durch eine unabhängige Werkstatt während der Dauer der Garantie des Kraftfahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt (einschliesslich der Reparaturen aufgrund eines Unfalles).
Nein. Der Bund schreibt vor, dass gemäss Bestimmungen der Wettbewerbskommission die Garantie nicht verfällt, wenn ein Endverbraucher sein Kraftfahrzeug durch eine unabhängige Werkstatt während der Dauer der Garantie des Kraftfahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt (einschliesslich der Reparaturen aufgrund eines Unfalles).