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Gianfranco Hagi Verkauf

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Vertragsbestimmungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (<AVB>) gelten für den Verkauf von Fahrzeugen sowie Zubehör (<Vertragsgegenstand>)

2. Fahrzeugeigenschaften

Die Angaben über das Fahrzeug gemäss Kaufvertrag gelten unter Vorbehalt allfälliger von den Werken vorgenommener

Konstruktionsänderungen. Angaben in diesem Vertrag, in Prospekten, Angeboten, Auftragsbestätigungen usw., insbesondere solche betreffend Gewichte, Masse, Verbrauchsziffern, Betriebskosten, Geschwindigkeiten usw… sind als blosse Annäherungswerte zu verstehen. Die Gewähr, dass der Gebrauchtwagen dem Bodyindex A (unfallfrei) gemäss www.vfas.ch entspricht, sowie nicht für gewerbsmässige Personentransporte benutzt oder ausgemietet wurde, wird von der Auto Kunz AG nicht gewährt, ausser dies wird schriftlich auf dem Vertrag vermerkt. Bei importierten Fahrzeugen können Modell-/Ausstattungs- und Motorvarianten von den Spezifikationen von durch den Hauptimporteur importierte Modelle abweichen und elektronische Komponenten wie Bordcomputer, usw. nicht auf Deutsch eingestellt sein. Solche Fahrzeuge verfügen auch als Neuwagen meist über eine vorgängige Tageszulassung im Ausland.

3. Gewährleistungsbeginn / Garantie

Gemäss den Bedingungen/Vereinbarungen auf der 1. Vertragsseite. Sofern eine Werksgarantie vereinbart wurde, ist für den

Garantiebeginn bei Neuwagen oder Fahrzeugen mit laufender Herstellergarantie nicht das Datum der ersten Inverkehrsetzung, sondern der Garantiebeginn im Herstellersystem oder aber der allfällig vertraglich vereinbarte Garantiebeginn massgebend. Für die Durchsetzung der Garantieansprüche gegenüber dem, Hersteller oder dessen Vertragspartner übernimmt Auto Kunz AG keine Haftung. Es kann vorkommen, dass Hersteller oder dessen Vertragspartner Garantieansprüche behindern oder ablehnen. Die Occasionsgarantie der Auto Kunz AG ist gültig für 12 Monate oder 10’000 km (das zuerst erreichte gilt). Nur auf Motor-, Getriebe- und Hinterachsmaterialersatz. Arbeitskosten sind nicht gedeckt.

4. Änderung des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist für beide Seiten verbindlich und ändert nicht. Es gilt der vertraglich vereinbarte Betrag. Es gibt keine  Korrekturen am Preis, z.B. weder wegen Preisaufschlägen oder Preisabschlägen noch wegen Devisenkursänderungen, Inflation, Deflation usw.

5. Eintauschfahrzeug

Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass auf dem an Zahlung gegebenen Eintauschobjekt keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen; er trägt die Gefahr für Untergang, Beschädigungen oder Wertverminderung bis zum Zeitpunkt der

Übergabe des Eintauschobjektes an die Auto Kunz AG. Der Käufer bestätigt, dass das Eintauschfahrzeug garantiert dem Bodyindex A gemäss www.vfas.ch entspricht, sowie dass die auf dem Kilometerzähler ausgewiesenen Kilometer der effektiv gefahrenen Kilometer entsprechen. Sollten nach Übergabe des Eintauschfahrzeuges Mängel auftauchen, die bei der Übergabe nicht erkannt wurden, so kann die Auto Kunz AG innerhalb von zwei Jahren Ersatz für den Schaden fordern. Der Käufer haftet für diese nachträglich entdeckten Schäden. Wird das Eintauschfahrzeug nicht geliefert, wird eine Konventionalstrafe von 30% des Ankaufspreis, jedoch mind. SFr. 1’000.- verrechnet.

6. Lieferungsverzögerung

Lieferverzögerungen bis zu 150 Tagen werden vom Käufer akzeptiert. Nach Ablauf dieser akzeptierten Lieferverzögerung hat der Käufer nach schriftlicher Mahnung schriftlich eine Nachfrist von 60 Tagen anzusetzen. Bei deren unbenütztem Ablauf kann er von diesem Vertrag schadensersatzfrei zurücktreten. Der Rücktritt ist nur gültig, wenn er mit eingeschriebenem Brief erklärt wird. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus verspäteter Ablieferung des Kaufgegenstandes, insbesondere besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

7. Annahmeverzug oder Verweigerung des Käufers

Befindet sich der Käufer mit der Übernahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so kann die Auto Kunz AG a) auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen oder b) sofort den Verzicht auf die nachträgliche Lieferung erklären und 20% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern. Dieser Kaufvertrag bildet eine Schuldanerkennung seitens des Käufers und beseitigt hiermit alle Rechtsvorschläge.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten wird der Auto Kunz AG das Recht eingeräumt, einen Eigentumsvorbehalt i.S. von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

9. Rücktritt der Auto Kunz AG bei nicht vertragsgemässer Bezahlung nach Auslieferung

Wird eine allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäss bezahlt, so kann die Auto Kunz AG vom Vertrag zurückzutreten. Die Entschädigung berechnet sich wie folgt:25% des Kaufpreises für die Entwertung des Fahrzeuges für Neuwagen und Occasionen, zuzüglich 2% des Kaufpreises pro Monat und 25 Rappen pro gefahrenen Kilometer, jeweils ab Ablieferung des Fahrzeuges.

10. Zustimmungsvorbehalt.

Wird der vorstehende Vertrag nicht durch zeichnungsberechtigte Personen der Auto Kunz AG abgeschlossen, so kann diese innert 20 Tagen schriftlich erklären, sie sei an den Vertrag nicht gebunden; sie schuldet dabei keinerlei Entschädigung. Als zeichnungsberechtigt im Sinne dieses Zustimmungsvorbehaltes gelten nur eingetragene Mitarbeiter im öffentlich zugänglichen Handelsregister.

11. Rücktrittsrecht der Auto Kunz AG nach Ablauf des Zustimmungsvorbehaltes

Kann die Auto Kunz AG aufgrund des Lieferanten oder Herstellers das Fahrzeug nach Ablauf des Zustimmungsvorbehaltes unverschuldet nicht liefern, erklärt die Auto Kunz AG dies dem Käufer schriftlich. Die Auto Kunz AG schuldet in diesem Fall keine Entschädigung.

12. Gratis-Service-Paket Bestimmungen

Sofern gemäss 1.Seite dieses Kaufvertrags ein Gratis Service-Paket der Auto Kunz AG Vertragsbestandteil ist, gelten folgende Bestimmungen für dieses: Laufzeit: 3 Jahre oder 30‘000 KM je nachdem, was zuerst eintrifft, beginn ab Garantiestartdatum. Service- umfang gemäss Herstellervorschriften. Die Auto Kunz AG übernimmt die Arbeits, – sowie Materialkosten. Alle Flüssigkeiten sowie Verschleissmaterial sind ausgeschlossen. Zusatzarbeiten und sonstige Arbeiten werden separat in Rechnung gestellt. Die Intervalle müssen gemäss Serviceheft eingehalten werden. Die Annahmetoleranz liegt bei 1 Monat/1000km Alle arbeiten dürfen nur von der Auto Kunz AG oder separat erwähnten Servicepartnern ausgeführt werden. Nicht mit anderen Aktionen oder Gutscheinen kumulierbar.

13. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung. Die persönlichen Daten werden ausschliesslich zur individuellen Betreuung des Käufers, der Übersendung von Produktinformationen oder der Unterbreitung von Serviceangeboten gespeichert und verarbeitet. Zu detaillierten Erläuterungen zur Verwendung von persönlichen Daten durch den Verkäufer wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen (integrierenden Bestandteil vorliegender AVB). Sie wird auf der Website des Verkäufers publiziert.

14. Zustimmung zum Versicherungsvergleich:

Die nötigen Fahrzeug- und Käuferdaten werden an unseren Kooperationspartner CARWARE AG weitergeleitet. Umgehend erhält der Käufer ein E-Mail von CARWARE zur Angabe seiner gewünschten Versicherungsdeckung. Diese Daten werden ausschliesslich an die Versicherungen (Allianz, AXA, Dextra, ELVIA, Generali) weitergeleitet. Die unverbindlichen und kostenlosen Versicherungsofferten erhält der Käufer via Mail direkt von den Versicherungen.

15. Gebühren und Steuern der Fahrzeugzulassung

Die Gebühren und Steuern der Fahrzeugzulassung werden von den zuständigen Behörden separat in Rechnung gestellt und sind vom Käufer zu tragen. Auto Kunz AG haftet hierfür nicht solidarisch.

16. Schriftform.

Die Parteien vereinbaren die Schriftform als Gültigkeitserfordernis für diesen Vertrag und alle seine allfälligen Abänderungen und Ergänzungen.

Rechtsgültig sind ausschliesslich Schriftstücke, die von zeichnungsberechtigten gemäss Handelsregisterauszug der Auto Kunz AG unterzeichnet sind. Schriftformen, wie digitale Social Media und ähnliches sind nicht rechtsgültig.

17. Gerichtsstand.

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag und nachfolgenden Geschäftsbeziehungen ist das Domizil der Auto Kunz AG. Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand, unterzieht.

Ort:  Wohlen AG                                                                                                     Datum:  __________________

Der Käufer erklärt, alle Vertragsbestimmungen gelesen und verstanden zu haben und ist mit diesen einverstanden.

Auto Kunz AG:                                                                                                       Der Käufer: