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Fahrzeug CO2 Börse und Import

CO2 kaufen und verkaufen

Seit dem 1. Juli 2012 gilt das CO2-Gesetz in der Schweiz. Bei Neuwagen wird eine CO2-Sanktion fällig, welche je nach CO2-Ausstoss bis zu CHF 30’000.- betragen kann. Dank unserer Dienstleistung und unserer Erfahrung können Sie bei uns beim Kauf eines Neuwagens bis zu mehrere Tausend Franken sparen. Rufen Sie uns unter +41 56  622 13 43  an und lassen Sie sich beraten!

C02 Steuern können die Autos empfindlich verteuern. Der Bund will damit die Kunden auf Autos mit tiefem C02 Ausstoss steuern. Neuwagen sind grundsätzlich C02 pflichtig, Occasionswagen sind nicht zu besteuern.

Um eine schnelle Kosten-Berechnung durchzuführen, bietet unsere CO2 Börse einen kostenlosen CO2 Steuer Rechner an.

CO2 Börse Kontakt

Jonas Brust Leiter Import / Leiter CO2 Handling


Kleinimporteure von Personenwagen berechnen hier den Tarif.


Was ist die CO2 Steuer beim Auto-Import in die Schweiz?

Wird ein neues Fahrzeug in die Schweiz importiert, fällt die CO2 Steuer an.

Welche Fahrzeuge sind von der CO2 Steuer betroffen?

Die CO2-Verordnung gilt ab 2024 für Fahrzeuge, welche nicht länger als 12 Monaten im Ausland zugelassen waren. Sollte das Fahrzeug älter als 6 Monate sein und bereits mehr als 5’000 km haben, entfällt die CO2 Sanktion. Entscheidend ist die Zeitspanne zwischen der Erstzulassung im Ausland und dem Schweizer Zollstempel.

Wie wird die CO2 Abgabe berechnet?

Für die Berechnung der CO2 Abgabe werden die Fahrzeugangaben aus der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) benötigt. Das Fahrzeugdokument weisst die tatsächliche Masse (Gewicht) und den kombinierten CO2 Ausstoss aus. Diese Angaben bilden die Berechnungsgrundlagen und werden nun in Relation zum CO2-Zielwert gesetzt. Der CO2-Zielwert besteht aus dem durchschnittlichen Leergewicht aller Neufahrzeugen aus dem Vorjahr und dem CO2-Ausstoss von 95 Gramm. Seit 2022 gibt es keine CO2-Sonderziele mehr für Klein- und Nischenhersteller.

Wie wickelt man die CO2 Abgabe ab?

Für die Abwicklung der CO2 Abgabe benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Prüfbericht Form. 13.20 A, welchen Sie vom Schweizer Zoll erhalten
  • COC (Certificate of Conformity) / (EWG Übereinstimmungsbescheinigung)

Die Unterlagen können Sie uns per Post zustellen oder direkt bei uns vor Ort einreichen. Die Abwicklung Dauer in der Regel zwischen 3 bis 5 Arbeitstage.

CO2-Gesetz / CO2-Börse

Unsere C02 Börse handelt C02. Wir kaufen C02 von Privatkunden ab. Dies muss vor der ersten Inverkehrsetzung geschehen. Der Preis wird aufgrund der Marktsituation wie an einer Aktienbörse tagesgerecht festgelegt. So erhalten Sie bares Geld für Ihr Auto, welches den C02 Grenzwert unterschreitet.

Wir kaufen auch von Grossimporteuren C02 zu Tagespreisen ab. Für Grosskunden bieten wir umfangreiche Dienstleistungen an, damit der C02 Handel unbürokratisch abläuft. Im Gegenzug verkaufen wir über unsere C02 Börse C02. Dies um überschüssiges C02 auszugleichen.

Der Bund wollte in der Gesetzgebung dieses sinnvolle, marktwirtschaftliche Gebahren einer C02 Börse zulassen. Wir erbringen damit einen wichtigen volkwirtschaftlichen Auftrag über unsere C02 Börse.

Die Komplexität des ganzen C02 Gesetzes, deren Verordnung und den Erläuterungen und der Praxis stehen bei unseren Spezialisten abrufbereit. Wir dürfen für uns in Anspruch nehmen, führendes Know How in der Schweiz  im Bereich C02 Handel, C02 Gesetz und C02 Börse zu haben.

Erfahren Sie mehr über das CO2-Gesetz und über unsere CO2-Börse, mit welcher Sie als Kleinimporteur Steuern sparen können. Auf der Seite des Bundesamtes für Energie erfahren Sie mehr.

Für weitere Infomationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 056 619 70 71 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.