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Autoimport: Auto Kunz bringt Ihr Fahrzeug in die Schweiz

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Ihr Traumauto: Es kann überall auf der Welt sein. Vielleicht haben Sie es in Las Vegas gesehen, an der Fachmesse SEMA. Oder während den Ferien in Japan. Die Erinnerung muss nicht Erinnerung bleiben. Bei Auto Kunz haben wir eine lange Geschichte des Autoimports. Es gibt kaum ein Auto, das wir nicht in die Schweiz bringen, mit Strassenzulassung.

Da jeder Import eines Fahrzeugs ein Einzelfall ist, fällt viel Papierkram an. Den erledigen wir, minimieren Kosten für Zölle und anderes., Ausserdem sorgen wir für einen vorsichtigen Transport in die Schweiz und die Homologisierung für Schweizer Strassen.

Sie haben Ihren Traumwagen gefunden? Unsere Experten beraten Sie gerne online, telefonisch oder vor Ort bei uns in Wohlen.


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        Mit Absenden bestätige ich, die Agb und Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben.*


    Fragen und Antworten – FAQs zu dem Thema …

    Nein. Ausstattungsgleiche Fahrzeuge sind gleichwertig. Pauschale Wertabzüge aufgrund der Fahrzeugherkunft sind unberechtigt.

    Ja! Sollte Ihnen trotz Probefahrt der Neuwagen nicht mehr gefallen, tauschen Sie ihn einfach um! Das ist ein Kauf ohne Risiko. Gültig: 30 Tage, max. 2’000 km, Selbstbehalt 3,9 %, gültig bei Kauf ab Lager.

    A Propos Sicherheit. Sind Sie sich unsicher in der Wahl des Fahrzeuges? Kein Problem, nebst Rückgaberecht können Sie viele Neuwagen mit dem sehr beliebten Try & Buy kaufen. Das heisst kein Risiko, Sie mieten zuerst und entscheiden über den Kauf nach 3 Monaten.

    Ja. Gemäss Vorschriften der Wettbewerbskommission: „Die Garantien, welche von den Kraftfahrzeuglieferanten an dem Ort gewährt werden, wo das neue Kraftfahrzeug gekauft wird, müssen unter denselben Bedingungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Gültigkeit haben.“ Dies und mehr ist in einem Regelwerk der Wettbewerbskommission geregelt (Kfz. Bekanntmachung).

    Bei Fahrzeugen aus Übersee ist der Hersteller rechtlich nicht verpflichtet, eine Werksgarantie anzubieten. Bei uns erhalten Sie auch auf diesen Fahrzeugen 2 Jahre Garantie und die Möglichkeit diese zu verlängern.

    Beim Kauf eines Neuwagens profitieren Sie von unserem SWISS Package: 3 Jahre oder 30‘000 km kostenlose Wartungsarbeiten inklusive Material, sofern Sie den Service bei uns ausführen lassen.

    Flüssigkeiten und Zusatzarbeiten sind hiervon ausgeschlossen. Wenn Ihr Auto bereits über ein Gratis-Servicepaket mit anderer Laufzeit und anderem Leistungsumfang verfügt, gelten diese Bedingungen.

    In der Regel weisen Autos in der EU/EWR die gleiche Ausstattung wie sog. „Schweizer Modelle“ auf. Wenn Unterschiede vorhanden sind, dann normalerweise nur marginale. Dies verwundert nicht, da die Fahrzeugmodelle im selben Werk gebaut werden und somit sind auch keine Qualitätsunterschiede vorhanden.

    Der Werbeslogan einer vermeintlich besseren Ausstattung eines CH-Autos ist oft nur der Vorwand, eine Schweizer Sondermarge zu Lasten des Käufers zu rechtfertigen. Die wenigen allfälligen Ausstattungsunterschiede sind in unseren Angeboten soweit möglich bereits berücksichtigt.

    Ja. Als offizieller Grossimporteuer rechnen wir steuerpflichte Autos direkt ab.

    Ja. Nutzen Sie einfach unseren Neuwagenkonfigurator und Sie erhalten nach wenigen Klicks einen attraktiven Preis für Ihr Importfahrzeug.

    Sehr gerne. Wir berechnen den Wert Ihres Autos aufgrund einer Eurotax-Kalkulation und der aktuellen Marktlage

    Nein. Der Bund schreibt vor, dass gemäss Bestimmungen der Wettbewerbskommission die Garantie nicht verfällt, wenn ein Endverbraucher sein Kraftfahrzeug durch eine unabhängige Werkstatt während der Dauer der Garantie des Kraftfahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt (einschliesslich der Reparaturen aufgrund eines Unfalles).

    Nein. Der Bund schreibt vor, dass gemäss Bestimmungen der Wettbewerbskommission die Garantie nicht verfällt, wenn ein Endverbraucher sein Kraftfahrzeug durch eine unabhängige Werkstatt während der Dauer der Garantie des Kraftfahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt (einschliesslich der Reparaturen aufgrund eines Unfalles).

    Privatpersonen (Direktimport) kennen oft die nach Ländern unterschiedlichen Listenpreise, Abgaben und bürokratischen Vorgänge des Imports nicht. Mit dem Kauf bei Auto Kunz (Parallelimport) können Sie von unserem Know-how und den günstigen Preisen vollumfänglich profitieren.

    Ein Fahrzeugkauf bei uns ist für Sie eine Kombination der günstigen Konditionen des Direktimports mit dem Vorteil, von einem Schweizer Unternehmung vollumfänglich betreut zu werden. Allfällige Streitigkeiten oder Mängel werden nach der Schweizer Gesetzgebung gehandhabt – eine Sicherheit, die Sie beim Kauf im Ausland nicht haben!

    Von folgenden Vorteilen profitieren Sie ausserdem:
    -Schutz vor Fahrzeugen ohne Zulassungsfähigkeit (Emissionsnormen, Crashauflagen, Sicherheitselemente…)
    -Schutz vor Nichtbelieferung trotz Auslandsüberweisung
    -Schutz vor frustrierenden administrativen Hürden und Zulassungsprozedur

    Ja. Unsere Preise sind Endpreise, enthalten also immer die Mehrwertsteuer und sämtliche Zulassungspapiere.

    Für die Einlösung, Bereitstellung, Vignette und die volle Tankfüllung berechnen wir eine Ablieferungspauschale.

    Seit dem 1.7.2012 unterliegen alle Personenwagen, welche jünger als 6 Monate sind, der CO2-Besteuerung des Bundes. Als Privatperson müssen Sie – im Unterschied zu uns als Grossimporteur – jedes Fahrzeug einzeln versteuern, was je nach Auto mehrere Tausend Franken kosten kann.

    Auf unserer Infoseite, CO2 Börse, erfahren Sie mehr. Ausserdem führen wir eine eigene Homepage, www.co-2boerse.ch wo Sie die CO2-Steuern für Ihr Wunsch-Auto berechnen können.

    Beim Kauf eines Neuwagens bei uns, sind die CO2-Steuern bereits inklusive.

    Beim Parallel- und Direktimport geht es um die direkte Einfuhr von Automobilen aus dem Ausland. Das Auto wird vom offiziellen Vertriebskanal des Herstellers im Ausland bezogen und nicht über den Schweizer Generalimporteur, der als Zwischenhändler seine eigene Marge in den Verkaufspreis reinkalkuliert. Die Möglichkeit des Importierens wird vom Schweizer Kartellrecht und der WEKO garantiert. Mit dem Kauf eines parallel importierten Fahrzeugs profitieren Sie als Konsument also nicht nur von einem günstigen Preis, sondern Sie sichern auch Schweizer Arbeitsplätze!

    Die Zulassung amerikanischer Fahrzeuge gestaltet sich in der Schweiz äusserst komplex. Wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen die nötigen Informationen geben. Im Normalfall haben wir ohnehin ein passendes Auto im Angebot.

    Das erwähnte komplexe und sehr kostenintensive Vorgehen umfasst unter anderem:

    -Lärmbestätigung
    -Abgasbestätigung
    -Frontaufprallbestätigung
    -Seitenaufprallbestätigung
    -Insassenschutzbestätigung
    -Umbauten bezüglich Reifen, Beleuchtungsanlage, Messeinheiten
    -Nachweis der ersten Inverkehrsetzung
    -etc.

    Wir raten von einem Eigenimport ab. Überlassen Sie die dem Spezialisten.

    Dies ist ein Verstoss gegen das Kartellgesetz. Melden Sie dies der Wettbewerbskommission, www.weko.admin.ch, oder informieren Sie das Sekretariat des Verbands Freier Autohandel Schweiz, www.vfas.ch.

    Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Sie können die entsprechenden Garantieangelegenheiten gerne bei uns erledigen lassen.

    Kontaktieren Sie unseren Kundendienst!

    Da wir praktisch als einziger Discounter in der Schweiz eine eigene Werkstatt und einen 24h Pannendienst in der Schweiz haben, ist vorgesorgt.

    Käufer von direkt- oder parallelimportierten Fahrzeugen profitieren bei Auto Kunz von günstigeren Preisen bei gleichen Produkten. Dies kann folgende Ursachen haben:
    -Länderspezifisch unterschiedliche Preise
    -Entfall von Zwischenhändlern
    -Konsequente Weitergabe von Währungsvorteilen
    -Direkter Bezug ab Werk
    -Gross-Einkauf zu besseren Konditionen
    -Einkauf in grossen Mengen

    Als erfahrener Parallelimporteur verfügen wir über ein sehr grosses Know-how: Wir wissen, wo der Schweizer Konsument das beste Preis-Leistungsverhältnis erhält.

    Diese Dokumente benötigt jeder freie Importeur aus der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beim Kauf eines Fahrzeuges in einem anderen Land des EWR.

    Dies sehen die kartellrechtlichen Vorgaben in der EU und in der Schweiz vor.

    Bei Neuwagen erhalten Sie in jedem Fall die mindestens 2-jährige Werksgarantie, welche oft vom Hersteller durch zusätzliche Jahre ergänzt wird (z.B. bei  Mazda: 3 Jahre).Bei Gebrauchtwagen ist 1 Jahr Garantie inbegriffen.

    Jede Schweizer Markenwerkstatt muss in der Folge Garantie- und Wartungsarbeiten leisten, egal ob Sie den Wagen direkt importiert haben oder über uns bezogen haben. Dies regelt die Kfz-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission.

    Mehr Infos zu unseren Leistungen finden Sie hier!

    Diese Informationen finden Sie entweder im Wartungsheft Ihres Fahrzeugs oder auf der Homepage des Herstellers (suchen Sie nach „Garantierichtlinien“).

    Grundsätzlich sind in Herstellergarantien sämtliche Arbeiten und Materialien inbegriffen, ausgenommen bei Verbrauchsmaterial und Flüssigkeiten, wie z.B. Motorenöl, Kühlflüssigkeit, Scheibenreiniger, Bremsklötze, Kupplungsplatten, Reifen etc.


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