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Fahrzeug CO2-Börse und Import

CO2 kaufen und verkaufen

Seit dem 1. Juli 2012 gilt das CO2-Gesetz in der Schweiz. Bei Neuwagen wird eine CO2-Sanktion fällig, welche je nach CO2-Ausstoss bis zu CHF 30’000.- betragen kann. Dank unserer Dienstleistung und unserer Erfahrung können Sie bei uns beim Kauf eines Neuwagens bis zu mehrere Tausend Franken sparen. Rufen Sie uns unter +41 56  622 13 43  an und lassen Sie sich beraten!

CO2-Steuern können die Autos empfindlich verteuern. Der Bund will damit die Kunden auf Autos mit tiefem CO2-Ausstoss steuern. Neuwagen sind grundsätzlich CO2 pflichtig, Occasionswagen sind nicht zu besteuern.

Um eine schnelle Kosten-Berechnung durchzuführen, bietet unsere CO2-Börse einen kostenlosen CO2-Steuer Rechner an.

CO2-Börse Kontakt

Jonas Brust Leiter Import / Leiter CO2 Handling


Kleinimporteure von Personenwagen berechnen hier den Tarif.


Was ist die CO2-Steuer beim Auto-Import in die Schweiz?

Wird ein neues Fahrzeug in die Schweiz importiert, fällt die CO2-Steuer an.

Welche Fahrzeuge sind von der CO2-Steuer betroffen?

Ab 2024 gilt die CO2-Verordnung für alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate ab Erstzulassung in die Schweiz importiert werden. Sollte das Fahrzeug älter als 6 Monate ab Erstzulassung sein und bereits mehr als 5’000 km haben, entfällt die CO2-Sanktion. Entscheidend ist die Zeitspanne zwischen der Erstzulassung im Ausland und dem Schweizer Zollstempel.

Wie wird die CO2-Abgabe berechnet?

Für die Berechnung der CO2-Abgabe werden die Fahrzeugangaben aus der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) benötigt. Das Fahrzeugdokument weisst die tatsächliche Masse (Gewicht) und den kombinierten CO2-Ausstoss aus. Diese Angaben bilden die Berechnungsgrundlagen und werden nun in Relation zum CO2-Zielwert gesetzt. Der CO2-Zielwert besteht aus dem durchschnittlichen Leergewicht aller Neufahrzeugen aus dem Vorjahr und dem CO2-Ausstoss von 95 Gramm. Seit 2022 gibt es keine CO2-Sonderziele mehr für Klein- und Nischenhersteller.

Wie wickelt man die CO2-Abgabe ab?

Für die Abwicklung der CO2-Abgabe benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Prüfbericht Form. 13.20 A, welchen Sie vom Schweizer Zoll erhalten
  • COC (Certificate of Conformity) / (EWG Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Schweizer Verzollungsdokumente

Die Unterlagen können Sie uns per Post zustellen oder direkt bei uns vor Ort einreichen. Die Abwicklung Dauer in der Regel zwischen 3 bis 5 Arbeitstage.

CO2-Gesetz / CO2-Börse

Unsere CO2-Börse handelt CO2. Wir kaufen CO2 von Privatkunden ab. Dies muss vor der ersten Inverkehrsetzung geschehen. Der Preis wird aufgrund der Marktsituation wie an einer Aktienbörse tagesgerecht festgelegt. So erhalten Sie bares Geld für Ihr Auto, welches den CO2-Grenzwert unterschreitet.

Wir kaufen auch von Grossimporteuren CO2 zu Tagespreisen ab. Für Grosskunden bieten wir umfangreiche Dienstleistungen an, damit der CO2-Handel unbürokratisch abläuft. Im Gegenzug verkaufen wir über unsere CO2-Börse CO2. Dies um überschüssiges CO2 auszugleichen.

Der Bund wollte in der Gesetzgebung dieses sinnvolle, marktwirtschaftliche Gebaren einer CO2-Börse zulassen. Wir erbringen damit einen wichtigen volkwirtschaftlichen Auftrag über unsere CO2-Börse.

Die Komplexität des ganzen CO2-Gesetzes, deren Verordnung und den Erläuterungen und der Praxis stehen bei unseren Spezialisten abrufbereit. Wir dürfen für uns in Anspruch nehmen, führendes Know How in der Schweiz im Bereich CO2-Handel, CO2-Gesetz und CO2-Börse zu haben.

Erfahren Sie mehr über das CO2-Gesetz und über unsere CO2-Börse, mit welcher Sie als Kleinimporteur Steuern sparen können. Auf der Seite des Bundesamtes für Energie erfahren Sie mehr.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 056 619 70 79 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.