Laut Konsumkreditgesetz kann der Leasingnehmer den Vertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen, jedoch erst 3 Monate nach Vertragsabschluss.
Laut Konsumkreditgesetz kann der Leasingnehmer den Vertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen, jedoch erst 3 Monate nach Vertragsabschluss.