Sie benötigen einen Schweizer Führerausweis sowie die Wohnsitzbescheinigung (welche man bei der Anmeldung am Wohnort von der Gemeinde erhält), eine Kredikarte sowie einen sauberen Leumund. Ausländische Bürger benötigen eine gültige Aufenthaltsbewilligung B oder C. Bei Fahrzeugen mit über 300 PS ist das Mindestalter 23 Jahre.