Häufig gestellte Fragen
FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
ParallelImport
Beim Parallel- und Direktimport geht es um die direkte Einfuhr von Automobilen aus dem Ausland. Das Auto wird vom offiziellen Vertriebskanal des Herstellers im Ausland bezogen und nicht über den Schweizer Generalimporteur, der als Zwischenhändler seine eigene Marge in den Verkaufspreis reinkalkuliert. Die Möglichkeit des Importierens wird vom Schweizer Kartellrecht und der WEKO garantiert. Mit dem Kauf eines parallel importierten Fahrzeugs profitieren Sie als Konsument also nicht nur von einem günstigen Preis, sondern Sie sichern auch Schweizer Arbeitsplätze!
Käufer von direkt- oder parallelimportierten Fahrzeugen profitieren bei Auto Kunz von günstigeren Preisen bei gleichen Produkten. Dies kann folgende Ursachen haben:
-Länderspezifisch unterschiedliche Preise
-Entfall von Zwischenhändlern
-Konsequente Weitergabe von Währungsvorteilen
-Direkter Bezug ab Werk
-Gross-Einkauf zu besseren Konditionen
-Einkauf in grossen Mengen
Als erfahrener Parallelimporteur verfügen wir über ein sehr grosses Know-how: Wir wissen, wo der Schweizer Konsument das beste Preis-Leistungsverhältnis erhält.
Ja. Gemäss Vorschriften der Wettbewerbskommission: „Die Garantien, welche von den Kraftfahrzeuglieferanten an dem Ort gewährt werden, wo das neue Kraftfahrzeug gekauft wird, müssen unter denselben Bedingungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Gültigkeit haben.“ Dies und mehr ist in einem Regelwerk der Wettbewerbskommission geregelt (Kfz. Bekanntmachung).
Bei Fahrzeugen aus Übersee ist der Hersteller rechtlich nicht verpflichtet, eine Werksgarantie anzubieten. Bei uns erhalten Sie auch auf diesen Fahrzeugen 2 Jahre Garantie und die Möglichkeit diese zu verlängern.
Bei Neuwagen erhalten Sie in jedem Fall die mindestens 2-jährige Werksgarantie, welche oft vom Hersteller durch zusätzliche Jahre ergänzt wird (z.B. bei Mazda: 3 Jahre).Bei Gebrauchtwagen ist 1 Jahr Garantie inbegriffen.
Jede Schweizer Markenwerkstatt muss in der Folge Garantie- und Wartungsarbeiten leisten, egal ob Sie den Wagen direkt importiert haben oder über uns bezogen haben. Dies regelt die Kfz-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission.
Ja. Nutzen Sie einfach unseren Neuwagenkonfigurator und Sie erhalten nach wenigen Klicks einen attraktiven Preis für Ihr Importfahrzeug.
Sehr gerne. Wir berechnen den Wert Ihres Autos aufgrund einer Eurotax-Kalkulation und der aktuellen Marktlage
Ja! Sollte Ihnen trotz Probefahrt der Neuwagen nicht mehr gefallen, tauschen Sie ihn einfach um! Das ist ein Kauf ohne Risiko. Gültig: 30 Tage, max. 2’000 km, Selbstbehalt 3,9 %, gültig bei Kauf ab Lager.
A Propos Sicherheit. Sind Sie sich unsicher in der Wahl des Fahrzeuges? Kein Problem, nebst Rückgaberecht können Sie viele Neuwagen mit dem sehr beliebten Try & Buy kaufen. Das heisst kein Risiko, Sie mieten zuerst und entscheiden über den Kauf nach 3 Monaten.
Ja. Als offizieller Grossimporteuer rechnen wir steuerpflichte Autos direkt ab.
Ja. Unsere Preise sind Endpreise, enthalten also immer die Mehrwertsteuer und sämtliche Zulassungspapiere.
Für die Einlösung, Bereitstellung, Vignette und die volle Tankfüllung berechnen wir eine Ablieferungspauschale.
Da wir praktisch als einziger Discounter in der Schweiz eine eigene Werkstatt und einen 24h Pannendienst in der Schweiz haben, ist vorgesorgt.
Privatpersonen (Direktimport) kennen oft die nach Ländern unterschiedlichen Listenpreise, Abgaben und bürokratischen Vorgänge des Imports nicht. Mit dem Kauf bei Auto Kunz (Parallelimport) können Sie von unserem Know-how und den günstigen Preisen vollumfänglich profitieren.
Ein Fahrzeugkauf bei uns ist für Sie eine Kombination der günstigen Konditionen des Direktimports mit dem Vorteil, von einem Schweizer Unternehmung vollumfänglich betreut zu werden. Allfällige Streitigkeiten oder Mängel werden nach der Schweizer Gesetzgebung gehandhabt – eine Sicherheit, die Sie beim Kauf im Ausland nicht haben!
Von folgenden Vorteilen profitieren Sie ausserdem:
-Schutz vor Fahrzeugen ohne Zulassungsfähigkeit (Emissionsnormen, Crashauflagen, Sicherheitselemente…)
-Schutz vor Nichtbelieferung trotz Auslandsüberweisung
-Schutz vor frustrierenden administrativen Hürden und Zulassungsprozedur
Die Zulassung amerikanischer Fahrzeuge gestaltet sich in der Schweiz äusserst komplex. Wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen die nötigen Informationen geben. Im Normalfall haben wir ohnehin ein passendes Auto im Angebot.
Das erwähnte komplexe und sehr kostenintensive Vorgehen umfasst unter anderem:
-Lärmbestätigung
-Abgasbestätigung
-Frontaufprallbestätigung
-Seitenaufprallbestätigung
-Insassenschutzbestätigung
-Umbauten bezüglich Reifen, Beleuchtungsanlage, Messeinheiten
-Nachweis der ersten Inverkehrsetzung
-etc.
Wir raten von einem Eigenimport ab. Überlassen Sie die dem Spezialisten.
Seit dem 1.7.2012 unterliegen alle Personenwagen, welche jünger als 6 Monate sind, der CO2-Besteuerung des Bundes. Als Privatperson müssen Sie – im Unterschied zu uns als Grossimporteur – jedes Fahrzeug einzeln versteuern, was je nach Auto mehrere Tausend Franken kosten kann.
Auf unserer Infoseite, CO2 Börse, erfahren Sie mehr. Ausserdem führen wir eine eigene Homepage, www.co-2boerse.ch wo Sie die CO2-Steuern für Ihr Wunsch-Auto berechnen können.
Beim Kauf eines Neuwagens bei uns, sind die CO2-Steuern bereits inklusive.
In der Regel weisen Autos in der EU/EWR die gleiche Ausstattung wie sog. „Schweizer Modelle“ auf. Wenn Unterschiede vorhanden sind, dann normalerweise nur marginale. Dies verwundert nicht, da die Fahrzeugmodelle im selben Werk gebaut werden und somit sind auch keine Qualitätsunterschiede vorhanden.
Der Werbeslogan einer vermeintlich besseren Ausstattung eines CH-Autos ist oft nur der Vorwand, eine Schweizer Sondermarge zu Lasten des Käufers zu rechtfertigen. Die wenigen allfälligen Ausstattungsunterschiede sind in unseren Angeboten soweit möglich bereits berücksichtigt.
Nein. Der Bund schreibt vor, dass gemäss Bestimmungen der Wettbewerbskommission die Garantie nicht verfällt, wenn ein Endverbraucher sein Kraftfahrzeug durch eine unabhängige Werkstatt während der Dauer der Garantie des Kraftfahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt (einschliesslich der Reparaturen aufgrund eines Unfalles).
Dies ist in der Kfz.-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission geregelt.
Diese Informationen finden Sie entweder im Wartungsheft Ihres Fahrzeugs oder auf der Homepage des Herstellers (suchen Sie nach „Garantierichtlinien“).
Grundsätzlich sind in Herstellergarantien sämtliche Arbeiten und Materialien inbegriffen, ausgenommen bei Verbrauchsmaterial und Flüssigkeiten, wie z.B. Motorenöl, Kühlflüssigkeit, Scheibenreiniger, Bremsklötze, Kupplungsplatten, Reifen etc.
Dies ist ein Verstoss gegen das Kartellgesetz. Melden Sie dies der Wettbewerbskommission, www.weko.admin.ch, oder informieren Sie das Sekretariat des Verbands Freier Autohandel Schweiz, www.vfas.ch.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Sie können die entsprechenden Garantieangelegenheiten gerne bei uns erledigen lassen.
Nein.
Ausstattungsgleiche Fahrzeuge sind gleichwertig. Pauschale Wertabzüge aufgrund der Fahrzeugherkunft sind unberechtigt.
Diese Dokumente benötigt jeder freie Importeur aus der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beim Kauf eines Fahrzeuges in einem anderen Land des EWR
Dies sehen die kartellrechtlichen Vorgaben in der EU und in der Schweiz vor.
Leasing
Wenn im Vorhinein nichts vertraglich festgelegt wurde, geht das Fahrzeug meist an den Leasinggeber zurück. Je nach Ausgestaltung des Vertrags besteht jedoch die Möglichkeit, das Leasingobjekt nach Vertragslaufzeit zu erwerben. Ein Vorkaufsrecht sollte somit vertraglich festgelegt worden sein.
Wenn man ein Fahrzeug least, ist neben der Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung (Teilkasko und Kollisionskasko) Pflicht.
Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Vor allem sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsdienste termingerecht von Ihrem Fahrzeughändler durchzuführen. Eine sorgfältige Behandlung des Fahrzeugs wirkt sich am Ende des Leasingvertrages positiv aus.
Fahrzeugmängel, die nicht durch eine normale Abnutzung entstanden sind oder durch unterlassene Wartungsarbeiten verursacht wurden, werden bei der Fahrzeugrückgabe auf Ihre Kosten behoben.
Laut Konsumkreditgesetz kann der Leasingnehmer den Vertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen, jedoch erst 3 Monate nach Vertragsabschluss.
Wenn Sie ein Fahrzeug als Privatperson nutzen, können Sie die Leasing-Kosten im Gegensatz zur gewerblichen Nutzung nicht steuerlich absetzen.
Online Auto kauf
Bei uns können Sie alle Fahrzeuge online kaufen, welche wir auch vor Ort anbieten.
Setzen Sie beim Filter Ihre bevorzugten Kriterien ein. Danach erscheinen alle Fahrzeuge, welche Ihrem Auswahl entsprechen.
Klicken Sie Ihr Wunschfahrzeug an, danach klicken Sie auf den Einkaufswagen und schon ist das Fahrzeug in Ihrem Warenkorb!
Danach wählen Sie die Option „zur Zahlung“ und befüllen Sie die notwendigen Felder mit Ihren Kontakt- und Zahlungsangaben.
Ja, diese Möglichkeit haben Sie auch. Klicken Sie das entsprechende Feld an. Danach können Sie die gewünschten Parameter für die Leasingrate sowie Ihre persönlichen Angaben eingeben. Unsere Verkaufsberater werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihren Antrag zu besprechen.
Sie gehen kein Risiko ein. Denn wir bieten als (wahrscheinlich) einziger Schweizer Garagist und Auto Importeur ein First Rating von der grössten Rating Agentur der Welt. Das bedeutet für Sie Kauf ohne Risiko. Mit dem Online Kauf bieten wir Ihnen das gleiche Dienstleistungpaket wie bei einem Kauf vor Ort an (Garantie, Rückgaberecht etc.). Ihre Zufriedenheit ist unser Hauptanliegen.
Sollte Ihnen Ihr Fahrzeug nicht gefallen, tauschen Sie ihn einfach um! Das ist ein Kauf ohne Risiko. Gültig: 30 Tage, max. 2’000 km, Selbstbehalt 3,9 %, gültig bei Kauf ab Lager.
Ja, wir tauschen Ihr Fahrzeug gerne ein. Sobald wir Ihr Kontaktformular erhalten, wird sich ein Verkaufsberater bei Ihnen melden.
Unser Online Support hilft Ihnen gerne weiter, falls Sie uns telefonisch zum Online Kauf kontaktieren möchten.
Nach Ihrem Fahrzeug Kauf ist unser Kundendienst für Sie zuständig. Dieser nimmt gerne Ihre Anfragen entgegen.
Sollten das Fahrzeug wider erwarten eine Panne erleiden, steht Ihnen unser professioneller Pannendienst zur Verfügung.
Wie kann ich helfen?
Claudio Geissmann
Verkaufsleitung