Ja. Gemäss Vorschriften der Wettbewerbskommission: „Die Garantien, welche von den Kraftfahrzeuglieferanten an dem Ort gewährt werden, wo das neue Kraftfahrzeug gekauft wird, müssen unter denselben Bedingungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Gültigkeit haben.“ Dies und mehr ist in einem Regelwerk der Wettbewerbskommission geregelt (Kfz. Bekanntmachung).
Bei Fahrzeugen aus Übersee ist der Hersteller rechtlich nicht verpflichtet, eine Werksgarantie anzubieten. Bei uns erhalten Sie auch auf diesen Fahrzeugen 2 Jahre Garantie und die Möglichkeit diese zu verlängern.