Wenn im Vorhinein nichts vertraglich festgelegt wurde, geht das Fahrzeug meist an den Leasinggeber zurück. Je nach Ausgestaltung des Vertrags besteht jedoch die Möglichkeit, das Leasingobjekt nach Vertragslaufzeit zu erwerben. Ein Vorkaufsrecht sollte somit vertraglich festgelegt worden sein.