Bei Neuwagen erhalten Sie in jedem Fall die mindestens 2-jährige Werksgarantie, welche oft vom Hersteller durch zusätzliche Jahre ergänzt wird (z.B. bei Mazda: 3 Jahre).Bei Gebrauchtwagen ist 1 Jahr Garantie inbegriffen.
Jede Schweizer Markenwerkstatt muss in der Folge Garantie- und Wartungsarbeiten leisten, egal ob Sie den Wagen direkt importiert haben oder über uns bezogen haben. Dies regelt die Kfz-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission.